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Sie haben die Pflicht, wir haben die Lösung

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ihre Vorteile

einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit

01

Kompetenz und Erfahrung

Erfahrene Fachkräfte, die stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen und technischen Entwicklungen sind.

03

Kostenersparnis

Keine Fixkosten für interne Anstellung und Weiterbildung – Sie zahlen nur für erbrachte Leistungen.

02

Flexibilität und Verfügbarkeit

Flexible Einsatzmöglichkeiten, die sich an Ihre Bedürfnisse anpassen.

04

Entlastung des Managements

Konzentration auf das Kerngeschäft durch Entlastung von administrativen Aufgaben.

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Tätigkeiten

einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit

01

Gefährdungsbeurteilungen

Analyse, Bewertung und Entwicklung von Schutzmaßnahmen.

02

Unfalluntersuchungen

Untersuchung von Arbeitsunfällen und Entwicklung von Präventionsmaßnahmen.

03

Beratung und Unterstützung

Beratung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Unterstützung bei der Auswahl von Schutzausrüstung.

04

Schulung und Unterweisung

Durchführung von Schulungen und Erstellung von Schulungsunterlagen.

Warum überhaupt

eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

01

Gesetzliche Anforderungen

Erfüllung der Pflichten gemäß § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2

03

Reduktion von Haftungsrisiken

Minimierung der Haftungsrisiken für das Unternehmen und seine Führungskräfte

02

Image und Reputation

Stärkung des Unternehmensimages durch engagiertes Sicherheitsmanagement

04

Attraktivität als Arbeitgeber

Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld macht das Unternehmen attraktiver für potenzielle Mitarbeiter

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Terminbuchung

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